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| Der Beruf | ||
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Der Beruf... Der Begriff »Pharmaberater« bezeichnet allgemein die Tätigkeit, die Pharmareferenten durchführen. »Geprüfter Pharmareferent« ist eine geschützte Bezeichnung, die derjenige führen darf, der sich durch Lehrgang und Prüfung hierzu qualifiziert hat. Als Pharmareferent/ -berater besuchen Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers (Pharmaunternehmen) niedergelassene Ärzte, Kliniken und Apotheken. Unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften informieren Sie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Tierheilpraktiker und Apotheker über die Präparate Ihrer Firma. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit tragen Sie zur rechtzeitigen Abwendung von Arzneimittelrisiken bei, indem Sie Nebenwirkungen dokumentieren und an den Arzneimittelhersteller weiterleiten. Neben der Besuchstätigkeit nehmen Sie an Fortbildungsveranstaltungen teil, wirken evtl. auf Messeständen mit. Sie organisieren Ärzte-Meetings im kleineren Rahmen oder engagieren Referenten, nehmen an Sonderaktionen des Unternehmens teil, z. B. Symposien, Kongressen etc.. Sie sind Repräsentant und Kommunikator. Sicheres Auftreten, Fachkompetenz und berufsbezogene Kommunikationsfähigkeit gelten als gute Voraussetzungen für den erfolgreichen Berufsstart.
Bevor Sie als Pharmaberater
tätig werden können, müssen Sie nachweisen, daß Sie die gesetzlich festgelegten
Qualifikationskriterien (Sachkenntnis) erfüllen.
Wenn Sie keinen der aufgeführten Ausbildungsgänge mit Abschluß absolviert haben, können Sie sich durch die Teilnahme an unserem Fortbildungslehrgang »Geprüfter Pharmareferent« und durch Bestehen der IHK-Prüfung qualifizieren, um als Pharmaberater tätig werden zu können. Die Tätigkeit als Pharmaberater bietet Ihnen also nicht nur die Möglichkeit, den Titel des staatlich Geprüften Pharmareferenten zu führen, sondern vor allem Berufsaussichten, die Ihnen alle Entwicklungschancen in der pharmazeutischen Industrie offerieren. |
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